Aktuelles
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber grundsätzlich die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 -
Die Pressemitteilung des BAG finden Sie hier.
Kassel, den 29.09.2010
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