Die krankheitsbedingte Kündigung

von Mischa Wölk
Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Sonderform der personenbedingten Kündigung, d.h. der Grund der Kündigung liegt in der Person des Arbeitnehmers.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist dann zu unterscheiden, ob es sich um den Fall der lang andauernden Erkrankung oder um häufige Kurzerkrankungen handelt. Bei einer langfristigen Erkrankung ist die Zukunftsprognose entscheidend.
Fällt diese negativ aus, ist also zu erwarten, dass der Arbeitnehmer auf Grund der bereits länger andauernden Erkrankung auch in Zukunft nicht wieder arbeitsfähig werden wird, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Hingegen muss bei häufigen Kurzerkrankungen ein 3-Jahres Zeitraum überprüft werden. War der Arbeitnehmer in den vergangenen 3 Jahren regelmäßig länger als insgesamt 6 Wochen (Entgeltfortzahlungszeitraum) erkrankt, kann auch hier eine Kündigung gerechtfertigt sein. Darauf zu achten ist, dass auch deine krankheitsbedingte Kündigung der arbeitsgerichtlichen Überprüfung nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang zugeleitet werden kann. Versäumt man diese Frist, ist die Kündigung wirksam und nur noch unter besonderen Voraussetzungen angreifbar.
Nicht richtig ist hingegen, dass einem Arbeitnehmer während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Der Ausspruch einer Kündigung ist in diesem Fall uneingeschränkt möglich, lediglich ein Kündigungsgrund muss vorliegen. Dies kann auch die Erkrankung sein, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Unabhängig vom jeweiligen Kündigungsgrund ist es stets ratsam, eine Kündigung anwaltlich überprüfen zu lassen.
Mischa Wölk
- Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht -
Fragen?
Sie haben Fragen zur personenbedingten bzw. krankheitsbedingten Kündigung und möchten sich kompetent vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen?
Rufen sie uns unverbindlich an.
KASSEL
Obere Königsstraße 24, 34117 Kassel
Tel. 0561 / 7399079
HOMBERG
Pommernweg 8, 34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 931618
BAD HERSFELD
Neumarkt 11, 36251 Bad Hersfeld
Tel. 06621 / 172340
TREYSA
Bahnhofstraße 41, 34613 Schwalmstadt-Treysa
Tel. 06691 / 921650