Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel, Bad Hersfeld und Homberg
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der das Recht erworben hat, einen Fachanwaltsitel zu führen. Die Befugnis einen Fachanwaltstitel zu führen wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Der Titel wird im Arbeitsecht dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt nachgewiesen hat, auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.Für den Erwerb des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse kann der Rechtsanwalt durch die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Fachanwaltkurs und das Bestehen von drei fünfstündigen Leistungskontrollen nachweisen. Die praktische Erfahrung ist durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachzuweisen. Im Arbeitsrecht sind das derzeit 100 Fälle aus untschiedlichen Bereichen des Arbeitsrechtes. Hat der Rechtsanwalt den Titel Fachachwalt für Arbeitsrecht erworben, so muß er sich jährlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts fortbilden und die Fortbildung jährlich nachweisen. Dies kann durch jährliche 10 stündige Fortbildungsveranstaltungen oder durch eine Dozententätigkeit oder durch wissenschaftliche Publikation auf dem entsprechenden Fachgebiet nachgewiesen werden.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht hat besondere theoretische Kenntnisse im:
Individual Arbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und
Jugendlichen - Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts
Kollektiven Arbeitsrecht
- Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
