Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Insbesondere der Aufhebungsvertrag ist ein Mittel zur probaten Umsetzung einer personellen Umstrukturierung in Unternehmen. Durch Abwicklungsverträge kann die Wirkung einer Kündigung zu Gunsten des Arbeitnehmers sozial abgefedert werden.
In beiden Fällen haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Vertragsgestaltung. Hierbei sind jedoch einige steuer- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, damit beide Parteien zufrieden sind und teure gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.
Wir können für Sie sowohl Aufhebungs- als auch Abwicklungsverträge maßgeblich mitgestalten und so ein für beide Seiten optimales Ergebnis erzielen.
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