Arbeitsvertrag
Individuell ausgearbeitete Arbeitsverträge sind selten. In jeder Branche gibt es jedoch Besonderheiten, die sowohl aus der Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers in einem guten Arbeitsvertrag Berücksichtigung finden müssen.
Nur durch einen ausgewogenen Arbeitsvertrag lassen sich bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses spätere Streitigkeiten vermeiden. Dabei ist seit geraumer Zeit auch besonderes Ausgenmerk auf die Anforderungen des AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zu legen. Unsere Kanzlei erstellt auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Arbeitverträge für Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.
Wir berücksichtigen dabei nicht nur branchenspezifische Belange, sondern auch die persönlichen Interessen unserer Mandanten.
